GEWAN | Assistent
OZG
Am 18.08.2017 trat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) in Kraft. Nach §1 OZG sind Bund und Länder verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Durch Einsatz der kostenlosen GEWAN-Assistenten werden automatisch im Bereich Gewerbeverfahren die sich aus dem OZG ergebenden Verpflichtungen erfüllt.
Anzeigeassistent
Der Anzeigeassistent ermöglicht dem Bürger, über eine Weboberfläche seine Gewerbemeldung über das Internet bei der zuständigen Kommune anzuzeigen. Dabei werden die Gewerbedaten über ein Online-Formular, in der Anzeigende über mehrere Seiten geführt wird, elektronisch erfasst und weitergeleitet.
Der Bürger muss sich online mit seiner BayernID (z.B. über den elektronischen Personalausweis) authentisieren, bevor er die Gewerbeanmeldung erfasst und diese dann elektronisch weiterleitet. Für jeden im BayernPortal authentisierten Bürger steht dort ein Postkorb zur Verfügung, in dem Nachrichten (z.B. die Eingangsbestätigung der online angezeigten Gewerbeanmeldung) empfangen werden können.
Wenn die Meldung vom Bürger mit Authentisierung über seine BayernID erfasst wurde, erhält die zuständige Kommune die Gewerbemeldung mit den Daten der Authentisierung (Komponente GEWAN | Bürger-Online). Sie kann nach erfolgreicher Prüfung die Gewerbemeldung übernehmen und eine Kopie der Anzeige als Bestätigung mit der Gebührenrechnung an das zentrale BayernID-Postfach des Bürgers schicken. Nähere Informationen bezüglich der Authentisierungsmöglichkeit über die BayernID erhalten Sie unter https://www.buergerserviceportal.de.
Die Rechtsverbindlichkeit dieser Gewerbemeldung ist in § 2 GewAnzV geregelt.
Die Online-Übermittlung der Daten berechtigt den Bürger nicht, die Tätigkeit auszuüben, bevor er von der Kommune eine bestätigte Kopie der Anzeige erhalten hat.
Wenn die für die online erfasste Gewerbeanmeldung zuständige Kommune den GEWAN-Client einsetzt, können die Daten von den jeweiligen Sachbearbeitern in der Anwendung eingesehen, bearbeitet und zur Weiterleitung an die gesetzlich vorgeschriebenen Empfangsstellen freigegeben werden.
Der Link des Webassistenten kann auf der Homepage der zuständigen Gemeinde eingebunden werden. Zusätzlich steht dieser Link auch im BayernPortal (http://www.freistaat.bayern/) zur Verfügung. Das BayernPortal wird von der Bayerischen Staatsregierung als zentraler Einstiegspunkt für digitale Behördengänge angeboten.
Auch wenn die für die online erfasste Gewerbeanmeldung zuständige Kommune ein anderes Gewerbeverfahren einsetzt, kann der Webassistent des LDBV kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ist ein elektronischer Empfang über das eingesetzte Gewerbeverfahren nicht möglich, kann die Gewerbemeldung über eine verschlüsselte und signierte E-Mail im Postfach des Sachbearbeiters empfangen werden. In beiden Fällen steht dem Bürger die Authentisierungsmöglichkeit über die BayernID und der Kommune die elektronische Übermittlungsmöglichkeit an den Postkorb des Bürgers zur Verfügung.
Neben den bereits schon länger verfügbaren GEWAN-Assistenten zur Gewerbeanmeldung steht seit Dezember 2020 der Assistent zur Gewerbeabmeldung für alle Gemeinden, die den GEWAN-Client einsetzen, zur Verfügung und zwar in der Variante über eine verschlüsselte und signierte E-Mail.
Der Assistent für die Gewerbeummeldung ist bereits in der Pilotphase.
Auskunftsassistent
Der Auskunftsassistent ermöglicht dem Bürger, online einen Antrag auf Gewerbeauskunft an das Gewerberegister der Gemeinde zu stellen. Die eingegangenen Anträge kann der Sachbearbeiter der jeweiligen Kommune im GEWAN-Client bearbeiten. Die Gewerbeauskunft erhält der Bürger auf elektronischem Weg über seinen Postkorb im BayernPortal.
Seit Dezember 2020 steht auch eine Version des Auskunftsassistenten für die Kommunen, die ein anderes Gewerbeverfahren einsetzen, in der Variante über eine verschlüsselte und signierte E-Mail zur Verfügung.
In beiden Fällen erfolgt die Authentisierung des Bürgers über die BayernID und ist für die Kommune eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit an den Postkorb des Bürgers verfügbar.
Redaktionssystem BayernPortal
Alle freigegebenen GEWAN-Assistenten können von der jeweiligen Kommune über das Redaktionssystem des BayernPortals (https://www.bayvis-redaktionssystem.bayern.de) abonniert werden.
Bei Online-Verfahren einer Behörde muss wie bei allen Internetseiten ein rechtsgültiges Impressum und eine rechtsgültige Datenschutzerklärung angezeigt werden.
Die Pflege dieser Informationen erfolgt im genannten Redaktionssystem. Zuständig für die Erfassung dieser Informationen ist der/die BayernPortal-Redakteur/in der jeweiligen Behörde (i.d.R. im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder EDV angesiedelt). Eine ausführliche Beschreibung kann er/sie über das Redaktionssystem abrufen.
Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Redaktion des BayernPortals (bayvis-redaktion@stmd.bayern.de), wenn Sie nicht herausfinden können, wer in Ihrer Behörde Zugang zum Redaktionssystem hat.
Wir bitten alle Kommunen, die bisher das eigene Impressum und die Datenschutzerklärung noch nicht eingepflegt haben, dies möglichst bald nachzuholen.