GEWAN Client
GEWAN | Gemeinde ist ein Verfahren für Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Unter Verwendung moderner Programmiertechnik sowie sicherer Übertragungsmechanismen werden die Gewerbemeldungen auf dem zentralen Datenserver des IT-Dienstleistungszentrums für den Freistaat Bayern gespeichert und automatisch medienbruchfrei an die empfangsberechtigten Stellen (§14 Abs. 8 Gewerbeordnung und §138 Abgabenordnung) übermittelt. Darüber hinaus verfügt GEWAN über ein umfangreiches Auskunftssystem. Mit der Exportfunktion können die Daten in andere Systeme (z.B. Wirtschaftsförderung) oder in eine Access-Datenbank vor Ort übertragen werden.
In Zusammenarbeit mit Gewerbespezialisten und unter Begleitung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wird die Funktionalität von GEWAN ständig weiterentwickelt. Dabei stehen Anwenderfreundlichkeit sowie praxisgerechte Bedienung im Vordergrund. GEWAN zählt zu den Basiskomponenten im Sinne des eGovernment-Konzepts der Bayerischen Staatsregierung und hat sich in den Gewerbeämtern etabliert. Derzeit ist GEWAN bei knapp 1.200 Kommunen und 69 Landratsämtern in Bayern im Einsatz. Seit dem 01.11.2016 werden alle Gewerbemeldungen ausschließlich elektronisch über GEWAN an die gesetzlich vorgeschriebenen Empfängerstellen weitergeleitet.
Gewerbemeldungen
GEWAN bietet den Kommunen Unterstützung beim Erfassen und Plausibilisieren einer Gewerbeanzeige, wodurch eine hohe Datenqualität erreicht wird. Die Daten werden bereits während der Eingabe auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Personen, die an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen nur einmal gespeichert werden. Die Dublettenprüfung erfolgt automatisch. Über die Funktion Mustersuche können die Daten vorhandener Gewerbemeldungen für die Neuanmeldung z.B. einer Zweigstelle übernommen und weiterbearbeitet werden. Nach der Speicherung der Gewerbemeldung liegt diese dem zuständigen Landratsamt sofort zur Prüfung vor, wobei eine Korrektur der Daten jederzeit möglich ist.
Elektronische Weiterleitung
Nachdem die Gewerbemeldung vom Landratsamt geprüft und genehmigt worden ist, wird sie automatisch an die Empfangsstellen (§14 Abs. 8 Gewerbeordnung und §138 Abgabenordnung) weitergeleitet. Der zeitaufwändige Druck und kostenintensive Papierversand entfallen. Vom Landratsamt beanstandete Gewerbemeldungen liegen als Rückläufer mit entsprechendem Kommentar zur erneuten Bearbeitung bei der Kommune vor.
Auskunftssystem
GEWAN unterstützt den Sachbearbeiter durch ein umfassendes Auskunftssystem. Über spezielle Suchmasken können verschiedene Daten wie das Meldedatum zum Gewerbebetrieb oder der Wohnort des Gewerbetreibenden eingegeben werden. Sofern die Suchkriterien auf mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbetreibende zutreffen, erhält der Anwender eine Ergebnisliste, aus der der entsprechende Eintrag für eine ausführliche Ansicht übernommen werden kann. Dabei werden in Verbindung stehende Betriebs- und Personendaten übersichtlich dargestellt.
Zusätzlich können über die Betriebsansicht verschiedene Drucke (z.B. Betriebsauskünfte, Anträge für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister) sowie historische Betriebs- und Personendaten aufgerufen werden. Außerdem werden noch diverse Formulare angeboten.
Statistikfunktion
GEWAN verschlüsselt die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach der auf EU-Verordnungen basierenden bundesweit geltenden Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) und ermöglicht neben internen Auswertungen in Listenform (z.B. Anzahl aller Restaurants der Kommune) auch europaweite Vergleiche. Weitere Auswertungskriterien sind Rechtsform, Ortsteil, Zahl der Beschäftigten, Art des Betriebes (Handel, Industrie usw.) oder Meldedatum. Die Ergebnislisten können sortiert und gedruckt werden.
Export
Die am zentralen Datenserver vorhandenen Gewerbedaten können jederzeit heruntergeladen und über eine Schnittstelle im xml-Format in eine Anwendung vor Ort (z.B. Wirtschaftsförderung) übernommen werden. Zusätzlich stellt das LDBV eine Schnittstelle zur Verfügung, mit der die Daten über Microsoft Access ausgewertet und z.B. für die Erstellung von Serienbriefen weiterverarbeitet werden können.
Administration und Verwaltung
Über die Benutzerverwaltung können neue Benutzer mit unterschiedlichen Zugriffsrechten erstellt werden. So kann beispielsweise festgelegt werden, ob ein Benutzer Daten nur anschauen oder erfassen und verändern darf. Für jeden Benutzer gibt es ein eigenes Benutzerprofil, in dem individuelle Angaben wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Abteilung eingetragen sind. Im Gemeindeprofil sind u.a. Bankverbindungen, Kosten für Auskünfte, An-, Um- und Abmeldungen, sowie gemeindespezifische Auflagen hinterlegt.
Wirtschaftskammer
Neben den Kommunen können auch die Wirtschaftskammern (IHKs und HWKs) den GEWAN-Client einsetzen, um Gewerbemeldungen rechtsverbindlich für eine beliebige Gemeinde erfassen.