Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://gewan.bayern.de/ veröffentlichten Website
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayDiV vereinbar:
- Linkziel und Aktion wird bei verlinkten Grafiken und Objekten nicht konsequent angegeben.
- Nicht alle verlinkten PDF-Dateien sind barrierefrei.
- Die eingesetzten Blautöne haben zu Weiß nicht immer einen ausreichenden Kontrast.
- Die Barrierefreiheits-Navigation ist nicht korrekt als Liste ausgezeichnet.
- Beim verlinkten Logo (rechts oben bzw. das erste ansteuerbare Element) wird das Linkziel nicht ausgegeben. Es führt zur Startseite gewan.bayern.de.
- Im Cookie-Banner fehlt die Kennzeichnung der Überschrift.
- Die Menüs sind in Ebene 2 und Ebene 3 nicht korrekt verschachtelt.
- In der Kontaktbox werden Inhalte bei Vergrößerung eventuell nicht vollständig angezeigt.
- Bei der Vergrößerung der Textabstände werden zum Teil Inhalte abgeschnitten.
- Die Tabulatorreihenfolge zwischen der zweiten und dritten Menüebene ist in der Desktopansicht nicht stringent umgesetzt.
- Der Tastaturfokus wird in den Browsern Firefox und Chrome von den Skip links nicht auf den jeweiligen Seitenbereich versetzt.
- In der mobilen Ansicht der Website ist das Menü nicht durch Screenreader benutzbar.
- Beim Einsatz benutzerdefinierter Farben, sind nicht mehr alle Elemente der Website sichtbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.08.2024 erstellt.
Sie basiert zum einen auf dem Test auf barrierefreie Online-Redaktion, durchgeführt durch die Pfennigparade ChancenWerk GmbH. Mit ihm werden die Aspekte der EN 301 549 geprüft, die in der Regel durch Redakteure beeinflussbar sind. Zum anderen basiert sie auf einem BITV-Test, durchgeführt im Mai 2023, ebenfalls durchgeführt durch die Pfennigparade ChancenWerk GmbH.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter IT-DLZ.Serviceline@ldbv.bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter IT-DLZ.Serviceline@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: IT-DLZ.Serviceline@ldbv.bayern.de
Tel. 089 2119-4000
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Weitere Angaben
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bietet auf seiner Webseite https://gewan.bayern.de Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit an.
Mit einem Klick auf das Icon „Schriftgröße anpassen“ (Aa) können Sie die Schrift in drei Stufen vergrößern. Beim vierten Klick, wird wieder die Website wieder in der Ausgangsschriftgröße angezeigt.
Das Icon „Kontrast anpassen“ (Kreis mit unterschiedlich eingefärbten Hälften) stellt Texte auf der Website in einem hohen Kontrastverhältnis dar.
Ein Klick auf das Icon „Inhalt in leichter Sprache Anzeigen“ führt zu einer Seite mit Überblicksinformationen in Leichter Sprache: https://gewan.bayern.de/meta/leichte_sprache/. Sie erfahren hier, wie Sie die Internet-Seite bedienen können und welche Bereiche es auf dieser Internet-Seite gibt.
Für gehörlose Menschen wird auf der Seite https://gewan.bayern.de/meta/gebaerdensprache (Icon „Gebärdenvideo anzeigen“) ein Überblick über die Internet-Seite in Gebärdensprache bereitgestellt.